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Bundespolizei - Feldjäger

Begonnen von Bodo, 23. Januar 2007, 22:46:09

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Bodo

Moinsen!!!!

Ich interessiere mich für eine Verwendung bei den Feldjägern,daher wollte ich mich mal erkundigen, ob ein Wechsel/Tausch von der Bundespolizei(BPOL) zu den Feldjägern möglich ist?
Im Internet habe ich nämlich gelesen, dass man unter besonderen Voraussetzungen direkt als BS einsteigen kann. Kennt jemand diese Voraussetzungen und kann sie mir nennen?
Ich habe auch schon mittlerweile Kontakt mit einem BS-Einstellungsberater aufgenommen. Dieser schickt mir jetzt Bewerbungsunterlagen zu. Trotzdem würde es mich schon mal vorab interessieren, ob es überhaupt klappen würde und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen vorliegen.

Zur Info: ich bin BaL, Besoldungsgruppe A8, habe eine (paramilitärische) Ausbildung beim ehemaligen BGS gemacht und besitze nun schon fast 15 Jahre Berufserfahrungen.

Fragen:
- behält man seine Besoldungsgruppe?
- ist man als BS Privat versichert oder muß man zum Truppenarzt?
- hat man überhaupt Chancen als Polizist bei den Feldjägern unterzukommen?
- wie sieht es mit den (Zwangs-)Versetzungen aus? So wie bei der BPOL? Wir buchen und Sie fluchen?
- welche Lehrgänge muß man besuchen?
- wo finden diese Lehrgänge statt?
- werden bereits erleistete Lehrgänge/Seminare anerkannt (z.B. Personenschutzlehrgang usw.)?
- wie findet so ein Auswahlverfahren beim Zentrum für Nachwuchsgewinnung ab?

so, das solst fürs Erste ersteinmal gewesen sein :-) . weiter Fragen werden bestimt noch aufkommen. Ich danke Euch für Eure (ehrlich gemeinten) Tipps und Ratschläge!!!

Grüße, Bodo

Andi

Moin moin Bodo,

zunächst einmal sei gesagt, dass ein solcher Wechsel, wie du ihn vor hast eine absolute Ausnahme ist, aber so wie ich das einschätze möglich sein kann. Letztlich wird dir hierzu nur eines der Zentren für Nachwuchsgewinnung, bzw. ein Sachbearbeiter mit entsprechendem Hintergrundwissen genaueres sagen können, ein Hinderniss könnte schon im Alter vorliegen, aber ich denke hier steht eine Einzelfallentscheidung an.
Wobei mich natürlich auch ein wenig die Gründe für einen solchen Wechsel interessieren würde. ;)

[/quote]Ich versuche mal trotzdem deine Fragen so weit es geht zu beantworten.

Zitat von: Bodo am 23. Januar 2007, 22:46:09
- behält man seine Besoldungsgruppe?

Ja, wechselst du innerhalb des öffentlichen Dienstes - also wie in diesem Fall von der BPol zur Bw - bleiben Besoldungsgruppe und (äquivalenter) Dienstgrad - ich vermute bei dir dürfte das Polizeihauptmeister - dementsprechend dann Hauptfeldwebel - sein.

Zitat- ist man als BS Privat versichert oder muß man zum Truppenarzt?

Soldaten haben freie Truppen(zahn)ärztliche Versorgung und brauchen dementsprechend keine Versicherung - eine private Versicherung kann abgeschlossen werden ist aber selbst zu tragen. Familienmitglieder sind entsprechend

Zitat- hat man überhaupt Chancen als Polizist bei den Feldjägern unterzukommen?

Ich denke grundsätzlich ist es egal was man ist oder vorher war, solange die Einstellungskriterien erfüllt werden. Alles nähere hierzu kann dir aber nur ein Fachmann sagen.

Zitat- wie sieht es mit den (Zwangs-)Versetzungen aus? So wie bei der BPOL? Wir buchen und Sie fluchen?

Soldaten sind Bundesweit einsetzbar und können dementsprechend im ganzen Bundesgebiet versetzt werden. Die Feldjägertruppe betreibt im gesamten Bundesgebiet 30 Feldjägerdienstkommandos, dementsprechend kann man auch wirklich im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden.
Dazu kommen regelmäßige Auslandseinsätze (ca. jedes Jahr 4 Monate).

Zitat- welche Lehrgänge muß man besuchen?

Die Feldwebelausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre und findet zu großen Teilen an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr in Sonthofen statt - welche Lehrgänge nicht besucht werden müssen wäre bei einer tatsächlichen Übernahme als BS im Einzelfall zu betrachten - aber wahrscheinlich müssen alle besucht werden.

Zitat- wo finden diese Lehrgänge statt?

Primär in Sonthofen, aber auch an einer der Unteroffizierschulen des Heeres.

Zitat- werden bereits erleistete Lehrgänge/Seminare anerkannt (z.B. Personenschutzlehrgang usw.)?

Wenn die entsprechende Ausbilung sich nicht extrem von den Ausbildungsgängen der Bw unterscheidet eventuell - gerade im Bereich Personenschützer könnte ich mir aber beispielsweise gut vorstellen, dass besonders Wert darauf gelegt wird, dass alle Personenschützer die gleichen Grundlagen gelehrt bekommen haben.

Zitat- wie findet so ein Auswahlverfahren beim Zentrum für Nachwuchsgewinnung ab?

Wie ein Auswahlverfahren im Detail abläuft weißt du wahrscheinlich von deinem eigenen Auswahlverfahren beim BGS noch - bei der Bundeswehr ist das nicht großartig anders (eher lascher) - aber hierzu findest du einiges hier im Forum.

Ansonsten empfehle ich dir noch www.militarypolice.de .

Gruß Andi
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Bodo

Quelle: http://www.bundeswehrforum.de/index.php?option=com_smf&Itemid=10&action=post;topic=9836.0;num_replies=1


Berufssoldat

Blick aus dem Cockpit © treff.bundeswehrBerufssoldaten und Berufssoldatinnen waren grundsätzlich alle vorher Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit. Nach einer bestimmten Dienstzeit, in der Regel ab sechs Jahren, kann der Soldat auf Zeit auf seinen Antrag hin zum Berufssoldaten bzw. zur Berufssoldatin übernommen werden. Diesem Antrag wird bei Eignung und Bedarf entsprochen, entscheidend sind also einerseits eure Leistungen als Zeitsoldat oder Zeitsoldatin und andererseits eine freie Stelle innerhalb des gewünschten Tätigkeitsbereiches. Man kann nur in wenigen Ausnahmefällen gleich als Berufssoldat oder Berufssoldatin in die Bundeswehr einsteigen.

Kann mir jemand diese wenigen Ausnahmen nennen?


ein Kumpel von meinem Streifenkollegen hat gesagt, dass man mit erreichen des 40. Lebensjahres automatisch Berufssoldat wird. Stimmt diese Aussage oder nur teilweise oder gar nicht?

@Andi
Danke für die Antworten. Für einen Wechsel sprechen mehrere Faktoren eine Rolle. Um sie kurz & bündig zu nennen sind:
- private
- soziale und
- wirtschaftliche Gründe.
Zudem fühle ich mich einfach nicht mehr wohl mit meiner jetzigen Tätigkeit als Kontroll/- Streifenbeamter. Und unterfordert bin ich auch.Alles in einem, ich habe einfach die Lust verloren Und wenn die Lust weg ist, ist es eigentlich mal Zeit, sich nach etwas Neuem und Anderem umzuschauen.


Andi

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Bodo

§ 39
Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten

In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten können berufen werden
1. Unteroffiziere mit der Beförderung zum Feldwebel,
2. Offizieranwärter nach Abschluß des für ihre Laufbahn vorgesehenen Ausbildungsganges mit der Beförderung zum Leutnant, Sanitätsoffizier-Anwärter jedoch erst mit der Beförderung zum Stabsarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker sowie Militärmusikoffizier-Anwärter erst mit der Beförderung zum Hauptmann,
3. Offiziere auf Zeit,
4. Offiziere der Reserve.

1. Unteroffiziere mit der Beförderung zum Feldwebel, soll das bedeuten, wenn man Feldwebel wird, bzw. als Feldwebel(-anwärter) eingestellt wird, dass man dann automatisch BS wird, oder das man dann BS werden kann?
Laut Auskunft Wehrberater würde ich, bei evtl. Annahme vom Zentrum für Nachwuchsgew., als Feldwebel eingestellt. Das könnte dann im Umkehrschluß je evtl. bedeuten, dass, wenn die Aussage stimmen sollte, dass man den Beamten auf Lebzeit-Status behalten bzw. mitnehmen kann.
Oder sehe ich das verkehrt?

schlammtreiber

Zitat von: Bodo am 25. Januar 2007, 12:49:40
1. Unteroffiziere mit der Beförderung zum Feldwebel, soll das bedeuten, wenn man Feldwebel wird, bzw. als Feldwebel(-anwärter) eingestellt wird, dass man dann automatisch BS wird, oder das man dann BS werden kann?

Kann. Im Klartext heisst das, ein Uffz ohne P. kann nciht BS werden, erst als Feldwebel kann er überhaupt den Antrag stellen.

Im regelfall zumindest.
Semper Communis
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Bodo


Bodo

ich habe heute die Berwerbungsunterlagen vom Wehrberater Nord erhalten. Das ist ja ein kompliziertes Teil ???
Was die alles wissen wollen und dann weiß ich noch nicht einmal, was ich so genau ankreuzen soll bzw. muß.
Berufsoffizier ohne Studium, oder Berufsoffizzieranwärter ohne Studium,
oder Feldwebelanwärter (steht aber nichts mit BS) oder Feldwebel im Truppendienst oder als Feldwebel im Fachdienst (siehe jetzigen Beruf)
und dann steht da nur etwas von Heer, Marine und Luftwaffe. Aber die Feldjäger gehören doch zur SKB oder net? Also Fragen über Fragen. Das wird ein langes Telefonat mit dem Hauptbootsmann ;D ;)

BulleMölders

Das Beim Feldwebelanwärter nichts von Berufssoldat steht, ist doch klar.

Du kannst erst dann einen Antrag zur Übername zum Berufssoldat stellen, wenn du den mindestens den Dienstgrad Feldwebel auch erreicht hast.

Im Klartext, erst wenn du mindestens zum Feldwebel befördert worden bist, kannst du einen solchen Antrag stellen.
Test

Andi

Also, du kreuzt Feldwebel Truppendienst, Heer an. Und als Truppengattung/Verwendung schreibst du "Feldjäger".

Wunder dich nicht, wenn sicherlich mehr als einer mit dem du zu zun haben wirst etwas irritiert sein wird - dein Fall ist nicht alltäglich. ;)

Gruß Andi
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Bodo

 :) das glaube ich wohl!!!
Auch der Einstellungsberater hatte am Telefon so eine verdutzte Stimmlage :D
Allerdings habe ich ihm, hier will ich es auch noch mal machen,bestätigt, dass es mit der Anfrage auf (Behörden-)Wechsel von der BPOL zur BW als BS mir ernst war/ist. Daraufhin fragte er mich nach meinem Alter und Dienstgrad. Bei dem Alter, sagte er, dass es evtl. ein Problem darstellen könnte, weil ich zu alt sei. Allerdings hat da das Zentrum für... das allerletzte Wort. Zum Dienstgrad sagte er, dass ich dann als Feldwebel anfangen würde, aber eben dann auf A7 zurückgestuft werden würde. Als ich ihm sagte, dass ich damit kein Problem hätte, sagte dieser, er würde mir die Bewerbungsunterlagen zuschicken. Was er ja nun auch gemacht hat. Tja, jetzt ist es soweit und ich kann mich bewerben (wenn das mal so einfach wäre). Komplizierter Kram. Was die alles wissen und haben wollen ???. Unglaublich :D.
Meine Freundin ist nicht so begeistert von meinem Gedankengang. Sie würde es lieber sehen, dass ich bei uns im (See-)Hafen einen Job annehmen würde. Doch das ist nicht dies, was ich gerne will. Und da es um meine Zukunft geht (gut, auch etwas um unsere gemeinsame), bin ich der Meinung, dass ich mir den Job aussuchen sollte, der mich interessiert. Und ich möchte auch nicht unbedingt mein Beamter auf Lebzeit aufgeben. Und der Hafenjob ist ersteinmal zwischen 6 und 8 Jahren befristet. Tja und dann? Was ist ist dann?!? Diesbezüglich hatten wir schon heftige Auseinandersetzungen(hauptsächlich Auslandseinsätze. War bei der BPOL auch im Auslandspool drinne. Als ich dann gehen sollte, habe ich meine Freundin kennengelernt und wegen der "Liebe" abgelehnt. Und zack war ich wieder raus aus dem Pool. Obwohl ich gerne mal ins Ausland gehen würde. Gut, im Ausland war ich schon überall auf der Welt. Rückführungen geflogen. Aber das ist ja mit so einem Dauereinsatz gar nicht zu vergleichen)

Der ordungshalber will ich noch schreiben, dass ich mich heute auch noch für einen Ausbildungplatz als Brandmeisteranwärter bei der BW-Feuerwehr beworden habe. Das wäre auch noch eine gute und interessante Alternative für mich. Schon gleich deswegen, weil ich seit Jahren Mitglied einer FF bin. Um ehrlich zu sein, hätte ich nie im Traum gedacht, dass es diesen Beruf auch bei der BW geben würde. Aber da sieht man mal wieder, dass man nie auslernt.
Und wenn beides klappen sollte, da habe ich ein Problem. Die Wahl der Qual ??? ::)

sliderbp

Korrigiere mich wenn ich was falsch verstehe...

...du hast dich als Brandmeisteranwärter beworben. Müsstest du die komplette Ausbildung durchlaufen? Wie siehts mit den Bezügen aus, behälst du deine Besoldungsgruppe oder würdest du erstmal wieder Anwärterbezüge bekommen? Die sind ja nicht gerade üppig?

Andi

@Bodo: gibt einen Gerichtsentscheid, der Besagt, dass Dienstgrad/Lohnbezüge bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes nicht gekürzt werden dürfen (näheres könnte wolverine evtl ermitteln). Man ist zwar während der Ausbildung Anwärter, bekommt aber Ausgleichsbezüge und nach der Ausbildung wieder den äquivalenten Dienstgrad. Kenne das ganze zwar nur von Bw zu anderer öffentlicher Dienst (z.B. Bw-Polizei), aber das dürfte das selbe in grün/Flecktarn sein. ;)

Gruß Andi
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Bodo

@sliderbp
Ja, habe mich nebenbei noch bei der Wehrverwaltung Nord für einen Ausbildungsplatz als Brandmeisteranwärter beworben. Ist doch nicht verkehrt, oder? Kann man sein Hobby mit dem Beruf verbinden.
Ja, dann müßte ich die komplette Ausbildung zum Feuerwehrbeamten machen. Sollte aber nicht so schwer sein, da ich das meiste ja schon einmal gehört, gelsen und angwendet habe.

@Andi
Genau dieses Gesetz oder Gerichtsurteil suche ich wie ein Blöder. Habe auch schon vergebens versucht, irgendetwas darüber zu lesen. Aber leider nichts gefunden. Oder aber immer in den verkehrten Gesetzen geschaut.
Kennst Du genaueres darüber. Denn ich habe auch schon mal etwas über dies "Besitzstandswahrung von Beamten im öffentl. Dienst" gehört. Das würde mcih nämlich auch mal brennend interessieren. Denn schon alleine wegen den Anwärterbezügen. Das reicht wirklich nicht von hinten bis vorne.
Aber icg glaube nicht, dass ich den Sportteil (noch) schaffe. Denn "Laufen" ist nicht gerade meine Paradedisziplin. Aber ersteinmal eingeladen werden.

Andi

@Bodo: Nein, eine Quelle habe ich dazu leider nicht, habe nur vor Jahren mal einen Kameraden kennengelernt, auf den diese Regelung zutraf, deshalb weiß ich überhaupt davon. ;)

Müsste aber nen Gerichtsentscheid sein und kein Gesetz.

Gruß Andi
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