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BfD Maßnahmen (nicht-europäisches) Ausland // Studium im Ausland

Begonnen von Markeck, 06. Juli 2016, 11:30:52

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Markeck

Hallo (ehemalige) Kameraden und Forumleser,

ich habe eine Frage zu den BfD Maßnahmen nach Dienstzeitende. Um genau zu sein ein Studium im (nicht-EU) Ausland. Per Suchfunktion habe ich nichts einschlägiges gefunden also mache ich den neuen Thread mal auf.

Als ehemaliger SaZ 12 mit Studium wollte ich ein Studium im Ausland beginnen. Mein sonst recht netter und hilfsbereiter BfD-Berater meinte aber dies könne nur genehmigt werden, wenn "die Maßnahme eine angemessene Lebensgrundlage bieten kann". Er bezog sich auf die BFöV und deren Ausführungsbestimmungen. "Zwingend erforderlich" wäre hierfür ein (unbegrenztes) Visum in dem Ausbildungsland. Also in der EU ist das ja kein Problem, allerdings in allen anderen Ländern schon - sofern man nicht über Heirat oder doppelte Staatsbürgerschaft abgesichert ist.

Hat hier einer von Euch Erfahrungen damit gemacht? Ist das permanente Visum/Greencard tatsächlich erforderlich laut Ausführungsbestimmungen/Gesetzestext oder stellt sich die Behörde hier einfach wieder quer um "Geld zu sparen"? Hat jemand seine Maßnahme trotzdem durchbekommen; evtl mit einem begrenzten Visum?


Vielen Dank!

Mark

LwPersFw

Wenn das jeweilige Land ein Visum erfordert... wie z.B. die USA, damit Sie sich dort überhaupt aufhalten dürfen, wären es ja nicht logisch eine BfD-Maßnahme zu bewilligen, ohne das Sie das Visum haben.

Wobei hier m.E. ein Visum genügt, dass den Zeitraum des Studiums abdeckt.

Wenn Sie in den USA an einer Uni studieren wollen... müsste es das F-1 Visa sein.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Ecki1990

Hi, ich bin auch in meiner BFD-Zeit. Ich war 8 Jahre dabei und habe nun nach meiner Dienstzeit meinen Techniker gemacht und möchte in meinem letzten verbleibenden BFD-Jahr noch ein Studium dranhängen (aufbauend auf meinen Techniker).
Dieses Studium würde sich in England abspielen und meine BFD-Beraterin meinte ich solle eine ordentliche Begründung dafür schreiben, da England mittlerweile ein NICHT-EU Land ist und mein Vorhaben rein theoretisch auch in Deutschland möglich wäre.

Nicht-EU Studiengänge werden ja anscheinend nichtmehr auf BFD Ebene, sondern auf BA-Pers-Ebene abgesegnet (So wie ich das verstanden habe). Und sie meinte dass die so ein Studium mit sicherheit ablehnen werden, da mehr Kosten entstehen bezüglich Trennungsgeld etc.

Hat hier Jemand einen guten Rat, wie ich dieses Aufbaustudium in England genehmigt bekomme ? In meinem "Weiterbildungspott" sind immernoch rund 7000€ und das Studium würde 8000€ kosten

F_K

"Gegen" die sichere Einschätzung der Fachfrau?

Da wird man stichhaltig argumentieren müssen, warum Theorie nicht Praxis ist, warum (zwingend) EU Ausland, und was genau die höheren Kosten rechtfertigt.
Viel Erfolg.

tdn

Hi,
sollte die Besonderheit des Studiums in UK die Zeitdauer (1Jahr Master statt 2Jahre) sein, würde ich das herausstellen.
Allerdings, als Anmerkung, gibt es selbige Master (1 Jahr) zb auch in Schweden (dort auch in Englisch, heißen Magister statt Master). Ist auch schön dort.

F_K

@ tdn / Offtopic:

Kann man in den beiden Ländern einen (Aufbau?) Master erwerben, ohne einen Bachelor zu haben?
... und dann in einem Jahr?

FoxtrotUniform

Tatsächlich würden mir besonders bei einem konsekutiven Studiengang ohne vorherigen Bachelor nur Argumente die dagegen sprechen einfallen.

Ein wesentlicher Aspekt ist sicherlich die Sprache (sofern nicht ein 4er SLP vorliegt) sowie die enormen Lebenshaltungskosten.

Was sind denn die tatsächlichen Beweggründe für das UK?
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

LwPersFw

#7
Zitat von: Ecki1990 am 20. Juni 2023, 12:40:31

Dieses Studium würde sich in England abspielen und meine BFD-Beraterin meinte ich solle eine ordentliche Begründung dafür schreiben,


Diese Bedingungen werden gefordert:

"§ 15 BFöV Gegenstand der beruflichen Bildung

(6) Eine Maßnahme innerhalb der Europäischen Union steht förderungs- und abfindungsrechtlich einer Maßnahme im Bundesgebiet gleich.

Die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Bildung außerhalb der Europäischen Union kann gefördert werden, wenn

1.  sie für die beruflichen Qualifizierungs-, Betätigungs- und Entwicklungsabsichten der Förderungsberechtigten zweckmäßiger ist als in Betracht kommende Maßnahmen der beruflichen Bildung innerhalb der Europäischen Union und

2. ihre Dauer und Mehrkosten nach den besonderen berufsbildungs- und eingliederungsrelevanten Umständen vertretbar sind."







A1-1355/0-5019

"5073. Die Förderungsberechtigten haben in den Fällen des § 15 Abs. 6 BFöV schriftlich zu erklären,
aus welchen Gründen sie die Durchführung der Maßnahme außerhalb der EU anstreben.

Die Durchführung einer Maßnahme ist insbesondere dann zweckmäßiger (§ 15 Abs. 6 BFöV), wenn diese
Maßnahme rechtliche oder tatsächliche Voraussetzung für die Aufnahme und Ausübung der angestrebten
zivilberuflichen Tätigkeit ist oder nach ihrem Inhalt und Ziel mit Rücksicht auf die Leistungsanforderungen
und -bewertungen im Arbeitsleben besser zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess beiträgt als eine
Maßnahme innerhalb der EU.

Außerberufliche Gründe allein sind bei der Beurteilung der Frage, ob eine Maßnahme außerhalb der EU zweckmäßiger ist, nicht ausschlaggebend.

5074. Der BFD hat die Förderungsberechtigten nachweislich über die Regelungen der Nr. 5114
(günstigstes Angebot) zu beraten und sich ein konkretes Vergleichsangebot, das die Durchführung
einer Bildungsmaßnahme innerhalb der EU beinhaltet, von den Förderungsberechtigten vorlegen zu lassen.


Sofern eine kostengünstigere Bildungsmaßnahme ermittelt wird, können Förderungsberechtigte auf die
Kosten dieser Maßnahme nur verwiesen werden, wenn der Abschluss bezogen auf den
Förderungszweck zeitlich noch erreicht werden kann und die Förderungsberechtigten diese Maßnahme
unter objektiven Gesichtspunkten zeitlich umsetzen könnten."



(insbesondere = keine abschließende Aufzählung)


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

@ LwPersFw:

Danke - GB muss also "zweckmäßiger" sein als alle Möglichkeiten in der EU - dies ist an sich schon eine Herausforderung

... UND dann.müssen die Mehrkosten noch vertretbar sein (in der EU haben wir Länder mit deutlich niedrigeren Kosten als DE oder GB).

Die Fachfrau liegt da schon richtig - auch ohne Betrachtung des Einzelfalles.

tdn

Zitat von: F_K am 20. Juni 2023, 18:23:39
@ tdn / Offtopic:

Kann man in den beiden Ländern einen (Aufbau?) Master erwerben, ohne einen Bachelor zu haben?
... und dann in einem Jahr?
UK auf jeden Fall, Schweden meine ich auch, allerdings dann auch Einzelfallbetrachtung. In Ingenieurwissenschaften hatte ich das (selten) gesehen, dann allerdings mit viel Berufserfahrung.
Oder auch, als (schlechtes) Beispiel, Frau Bärbock an der LSE. Für diejenigen die sich gerne Doktor schimpfen möchten ohne zu forschen gibt es dann noch das Professional Doctorate...

F_K

Offtopic:

... nach meiner kurzen Recherche ist es dann eher ein "MBA", für Techniker nur nach 10 Jahren Management Erfahrung (als Techniker, hat der TE nicht) und Aufnahmeprüfung.

Aber wie gesagt - ohne Beteachtung des Plans hier macht dieses Offtopic keinen Sinn.

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