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BFD-Förderung

Begonnen von OStGefr, 10. März 2017, 08:18:44

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OStGefr

Guten Morgen Kameraden!

ich habe Fragen bezüglich des BFD-Anspruchs bzw. der Förderung vom BFD.
Ich bin SAZ 12 und werde noch nach dem alten Recht behandelt. Ich habe Rechtsanspruch ab 01.07.2021. Ich habe meinen weiteren beruflichen Verlauf bereits durchgeplant. Leider klappt es nicht mit den BFD-Beratern.
Zur Zeit mache ich ein Abitur über eine Fernschule das mir der BFD fördert. Diesen werde ich voraussichtlich Ende 2018 - Anfang 2019 abschließen. Ende 2020 würde ich den Vorbereitungsseminar machen und danach in meinem Rechtsanspruch ein Studium zum Bauingenieur machen. Bachelor und Master. Damit wäre mein Rechtsanspruch ausgeschöpft. Da ich aber meine gesamte Karriere mit Immobilien verbinden möchte, wollte ich dies Jahr den Immobilienmakler IHK und nächstes Jahr den Immobilienverwalter machen.
Da ich es alles aus meinem Urlaub abdecken muss, kann ich max. eine Maßnahme im Jahr machen.
Nach einem Gespräch mit dem BFD-Berater, wurde mir berichtet, dass diese Ausbildungen in keinem Zusammenhang zu meinem Studium stehen, bzw. keine Voraussetzungen sind und daher nicht gefördert werden. Und ich soll gar nicht erst einen Antrag stellen da dieser eh abgelehnt wird.
Ich hab meinen ganzen Sachverhalt schriftlich verfasst und trotzdem einen Antrag am 01.02.17 gestellt. Dieser wurde von meinem Chef genehmigt und ging direkt zum BFD.
Nach zwei Wochen war ich noch mal da und hab gefragt was mein Antrag macht. Dieser lag in meiner Akte und es wurde überhaupt nichts gemacht. Die nette Frau in der Anmeldung ging damit zu meinem BFD-Berater und Sie hat sich den Antrag durchgelesen und sagte zu mir, dass dieser abgelehnt wird. Ich soll den doch lieber zurückziehen, macht ja sowieso kein Sinn. Ich habe es dankend abgelehnt und warte jetzt auf den ablehnenden Bescheid.

Was könnte ich in diesem Fall machen? Das Geld was mir zusteht ist ja da, und ich will diese Ausbildungen machen. Das Geld was mir nach der Dienstzeit bzw. in der Übergangszeit zusteht, kann ich nicht nutzen, da ich dann im Studium bin und ich auch keine Zeit haben werde für solche Sachen. Ich werde mich nur auf mein Studium konzentrieren müssen, nach 10 Jahren bei der Bundeswehr. Also bietet es sich jetzt an dieses zu tun.
Ich habe bereits versucht rauszufinden, wen ich vom BFD darüber ansprechen könnte (meinen Berater übergehen), habe aber keine Informationen darüber finden können.

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

miguhamburg1

Auch der BFD arbeitet nach Recht und Gesetz.

Bevor Sie die große Welle schlagen, sollten Sie erst einmal in alle verfügbaren Informationen, angefangen vom Soldatenversorgungsgesetz bis hin zu den Bestimmungen des BFD nachlesen, die Sie im Intranet sehr gut zusammengestellt finden und wahrscheinlich größtenteils auch im Internet per Google finden werden.

Das Studium zum Bauingenieur hat ja aus meiner Erfahrung keinen zwingenden Zusammenhang mit den Berufsbildern der Immobilienmakler und -verwalter. Insofern mag es deshalb zu den Ihnen avisierten Ablehnungen gekommen sein.

Papierberg

Eine ablehnende Entscheidung des BFD wäre meines Erachtens nach förderungsrechtlich korrekt, da Sie

1. bereits bei der allgemeinverbindlichen Qualifikation unterstützt werden und eine zeitgleiche Teilnahme an weiteren anspruchsvollen Berufsbildungsmaßnahmen das erfolgreiche Realisieren des Eingliederungsziels gefährden könnte,
2. die genannten Bildungsmaßnahmen im Bereich der Immobilienwirtschaft für sich genommen berufsqualifizierende Abschlüsse darstellen, die während der Dienstzeit grundsätzlich nicht gefördert werden, weil hierzu die Rechtsansprüche zum Ende und nach der Dienstzeit zu nutzen sind,
3. Mit den kaufmännischen Qualifikationen keinen unmittelbaren Bezug zum Eingliederungsziel verfolgen, und insoweit hierzu kein zusätzlicher Förderungsbedarf besteht, dem während der Dienstzeit Rechnung getragen werden muss, § 4 SVG. Vielmehr ist von einer für den Bund unwirtschaftlichen Querförderung auszugehen, die Sie dem vereinbarten Eingliederungsziel - und darum geht es zunächst bei der Inanspruchnahme der Förderungsmittel - nicht unmittelbar näher bringt. Die Tatsache, dass solches Wissen allgemein im Berufsleben von Vorteil ist, spielt dabei keine Rolle.


Einen Rechtsanspruch auf berufliche Förderung haben Sie übrigens nicht. mit Ihnen wird genau aus diesem Grund eine Förderungsplanung vereinbart, damit der direkte und zielführende Qualifizierungsweg und -bedarf während und nach der Dienstzeit einvernehmlich und im Hinblick auf Ihr konkretes Eingliederungsziel unter Nutzung aller finanziellen Förderungsmittel festgelegt werden kann.

BulleMölders

Und im Endeffekt bleibt dem TE ja bei einem ablehnenden Bescheid der Rechtsweg.
Test

OStGefr

Dieser ist immer noch nicht da. Am 01.02. habe ich den Antrag gestellt.
Das würde ich auch tun.. Wenn es da wäre.


Ist weiß aber ganz genau, dass solche Maßnahmen gefördert werden. Einige Kameraden haben diesen bereits machen dürfen.

Tommie

Das ist nicht die Frage ;) ! Diese lautet viel mehr, ob es in Ihrem Falle möglich bzw. zulässig ist. Und diese Frage wird wohl aktuell vom BFD verneint!

wolverine

Ihr Antrag muss bearbeitet werden und wenn es eben ein Ablehnungsbescheid ist. Sie können hier auch Beschwerde wegen Untätigkeit erheben, um einen Bescheid zu erhalten.

Eine Ablehnung sehe ich in Ihrem Fall aber auch begründet. Sie wollen sich den Beruf des Bauingenieurs fördern lassen. Das ist etwas völlig anderes als Immobilienmakler oder -Verwalters. Wenn einer dies werden möchte, kann das sicher gefördert werden, nur nicht alles. Sinn des BFD ist es, gezielt eine Ausbildung für die Zeit nach der militärischen Verwendung zu unterstützen und nicht einen bunten Strauß von unterschiedlichen Berufen.
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BFD-Flüsterer

Hallo OStGefr,

kann man denn diese IHK-Prüfungen einfach so schreiben oder gibt es da Voraussetzungen? Ich denke am wenigsten Stress hast du, wenn du die IHK-Prüfungen auf eigene Kosten machst. Ansonsten hier ein paar Hinweise, die dir vielleicht bei deinen Plänen helfen. Mir wurde auch immer gesagt, "das geht nicht, weil haste nich gesehen". Der beste Tipp kam bisher von miguhamburg1:

Zitat von: miguhamburg1 am 10. März 2017, 09:21:10
Auch der BFD arbeitet nach Recht und Gesetz.

Du musst den BFD mit seinen eigenen Waffen schlagen (Soldatenversorgungsgesetz, Berufsförderungsverordnung, Ausführungsbestimmungen zur Berufsförderungsverordnung) und zwar so, dass es der BFD-Berater erst dann merkt, wenn es bereits zu spät ist (=was du möchtest steht in deinem Förderungsplan).

Um es etwas überspitzt auszudrücken: Der Umgang mit dir bzw. die Ablehnung deiner Maßnahme muss für den BFD wesentlich mehr Aufwand bedeuten, als dich durch eine Zusage ruhig zu stellen.

Was auch immer passiert, lass es dir schriftlich geben. Behalte zumindest eine Kopie deiner eigenen Dokumente und vermerke mit Datum und Uhrzeit, wo sie beim BFD abgegeben wurden.

Man könnte so vorgehen:

1. Dir wird nichts bewilligt, wenn du nicht "beraten" wurdest: § 3a (1) Satz 2 SVG. Deswegen mache einen Termin, damit du die nächste Hürde nehmen kannst:

2. Der Förderungsplan. Zentraler Dreh- und Angelpunkt deiner BFD-Förderung ist das, was dort niedergeschrieben wurde. § 3 BFöV ist hier interessant, insbesondere Absatz 2 Satz 2. Denn du möchtest deinen Förderungsplan so aktualisieren, so dass es im Rahmen deines Eingliederungsziels Sinn macht, nicht nur einen Bauingenieur-Master zu haben, sondern auch die IHK-Qualifikationen. Lege dem BFD in Vorbereitung auf den anstehenden Termin ein Schreiben vor, aus dem folgendes hervorgeht:

(Am besten bringst du deinen kompletten Förderungsplan von heute bis Ende der Förderung selbst zu Papier. Welche Zeiträume für welche Weiterbildung? Wann sind voraussichtlich die Prüfungstermine bzw. wann ist mit welchem Abschluss zu rechnen? Was kostet das? Nachweise!)

3. Du strebst gemäß § 3 (1) SVG eine angemessene Eingliederung in das zivile Erwerbsleben an, welche deiner Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit entspricht. Da man dir bereits Abitur und Studium zutraut, dürfte es auch glaubwürdig sein, dass dein Eingliederungsziel nicht mehr Bauingenieur lautet, sondern z.B. selbstständiger Immobilienverwalter und -makler. Lass dir irgendeinen glaubwürdigen Grund einfallen, warum du die Maßnahmen in dieser Reihenfolge machen möchtest und dass die Maßnahmen inkl. Studium für deine "angemessene Eingliederung" notwendig sind, z.B. könnte es ja wichtig sein, "das Immobilienmakler-Handwerk" von der Pike auf zu lernen und auch wenn es formal nicht notwendig ist, braucht man in der Branche einen Studienabschluss, weil.... etc. pp.

4. Dränge darauf zu erfahren, wann du ungefähr mit einer Entscheidung rechnen kannst, so dass du bei Bedarf genügend Zeit hast, dagegen vorzugehen.

Wenn der BFD sich weiterhin sperrt, muss er das sehr gut begründen, denn der Förderungsplan ist nach § 3 (1) BFöV einvernehmlich zu erstellen. Zwar hast du keinen Anspruch auf Förderung während der Dienstzeit, siehe § 4 (3) SVG, jedoch kannst du dich bei geschickter Argumentation auf genügend Soll- und Muss-Bestimmungen berufen, so dass der BFD viel Arbeit hat, wenn er deine Maßnahmen ablehnen will.

Sei im persönlichen Gespräch mit deinem Berater stets freundlich, er ist nicht dein "Gegner", er muss sich aber an teils äußerst realitätsferne Vorgaben "von oben" halten. Die Kunst ist es, die Gesetze und Vorschriften so auszulegen, dass sie mit deinen Wünschen im Einklang sind und eine gegenteilige Interpretation der Vorschriften an den Haaren herbeigezogen wirkt.

Viel Erfolg!

Papierberg

Am besten auch noch ein Medizinstudium in den Förderungsplan aufnehmen, sowohl als Bauingenieur als auch bei der Ausübung des Immobiliengeschäft ist man akut von tieffliegenden Dachziegeln und Holzlatten bedroht.



Tasty

Zitat von: OStGefr am 10. März 2017, 10:49:38
Ist weiß aber ganz genau, dass solche Maßnahmen gefördert werden. Einige Kameraden haben diesen bereits machen dürfen.

Ja, mag durchaus sein, aber die haben danach dann nicht auch noch ein Studium gefördert bekommen, oder?

OStGefr

Danke BFD-Flüsterer!

Allen anderen danke ich natürlich auch, obwohl diese nicht so hilfreich waren.

eff.air

Vielleicht auch erst Jura, damit man sich auf die "geschickte Argumentation" anhand der Paragraphen berufen kann! :D

Andi

Dreh und Angelpunkt aller BFD-Förderungen ist das vom Soldaten zu definierende Berufsziel (tut er das nicht gibt es genau gar keine Förderung)! Basierend auf diesem wird der Förderungsplan entwickelt. Und daraus ergibt sich welche Maßnahmen überhaupt förderungswürdig sind.
Also: Als erstes das Berufsziel (neu) definieren und dann den Förderungsplan anpassen.

Gruß Andi

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