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Beziehung unterSoldaten

Begonnen von SG Vitt, 29. November 2014, 13:35:48

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SG Vitt

Hallo,
ich habe eine Frage und zwar: Inwieweit und unter welchen Richtlinien werden Beziehungen unter Soldaten in einer Kompanie, sogar in derselben Teileinheit (TE) geduldet. Ist eine Beziehung unter Soldaten derselben Dienstgradgruppe erlaubt und wenn ja, muss ich diese meinem disziplinarem Vorgesetzten, sprich TE-Führer/Spieß/Chef melden? Des Weiteren wäre es interessant zu wissen, ob diese Beziehung in einer TE bestehen darf, solange keine Einschränkungen des Dienstgeschehens bestehen, oder ob die beiden Soldaten dann aus Vorsicht getrennt voneinander ihren weiteren Dienst verrichten müssen.

Mit kameradschaftlichem Gruß

SG Vitt

HCRenegade

Grundsätzlich unproblematisch, solange kein Vorgesetztenverhältnis besteht (was in der gleichen DG-Grp i.d.R. nicht vorliegt). Habe solche Beziehungen auch schon selber gesehen, auch zwischen unterschiedlichen DG-Gruppen innerhalb der KP/TE.

justice005

Es gibt einen Erlass "Sexualität in der Bundeswehr". Den gibt es seit 2004.

Danach ist zunächst mal vom Grundsatz hier alles erlaubt, mit unter anderem folgenden Ausnahmen:

- Es darf nicht im Dienst sein
- Es darf nicht nach außen wahrnehmbar sein
- Es darf die dienstliche Objektivität nicht gefährden


Der erste Punkt wird grenzwertig, wenn es sich um den Einsatz handelt, weil dort 24/7 Dienst ist. Man akzeptiert aber wohl im allgemeinen eine "Don´t ask - don´t tell - Strategie. Der dritte Punkt wird spätestens dann problematisch, wenn einer von beiden der direkte Vorgesetzte ist, womöglich sogar mit Beurteilungs- und/oder Disziplinarbefugnis. Das geht nicht. Ansonsten sind aber auch unterschiedliche Dienstgrade kein Problem.


Andi

Zitat von: justice005 am 29. November 2014, 15:59:30
womöglich sogar mit Beurteilungs- und/oder Disziplinarbefugnis.

Wobei das an sich auch kein Problem ist - sofern mit offenen Karten gespielt wird. Bei Befangenheit wandert ja beides einfach eine Ebene nach oben.

Gruß Andi
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SG Vitt

Okay, danke schonmal für die Antworten. Eine Frage, auf die nicht eingegangen ist: Ist es meldepflichtig, wenn man in dem Fall in eine Beziehung gerät? Irgendwer meinte nämlich mal, ich müsste das dem Chef melden, weil der dann ein Auge darauf haben muss und uns ggf. im Dienst trennen muss. Ich hoffe doch nicht, dass dies ein Grund ist jemanden in eine andere TE oder Kp zu versetzen.

HCRenegade

Meldepflichtig ist es mWn nur, wenn ein Vorgesetztenverhältnis besteht - dann ggf. dienstliche Trennung bzw. Änderung der Unterstellungsverhältnisse.
Räumliche Trennung ist bei nicht vorhandenem Unterstellungsverhältnis nicht üblich und mMn auch nicht notwendig - zumindest habe ich es in der Praxis so nicht beobachtet.

justice005

ZitatIst es meldepflichtig, wenn man in dem Fall in eine Beziehung gerät? Irgendwer meinte nämlich mal, ich müsste das dem Chef melden, weil der dann ein Auge darauf haben muss und uns ggf. im Dienst trennen muss. Ich hoffe doch nicht, dass dies ein Grund ist jemanden in eine andere TE oder Kp zu versetzen.

Es ist selbstverständlich NICHT meldepflichtig. Wie abgefahren wäre das auch? "Herr Hauptmann, ich melde mich in einer dienstlichen Angelegenheit. Ich habe heute mit Frau XY geschlafen."  gröööhl...

Ich finde es immer wieder erstaunlich, was manche Leute so alles für meldepflichtig halten. Mein Lieblingsthema sind ja eigentlich die angeblich meldepflichtigen Strafverfahren, aber das hier hat auch gute Chancen auf die Top 3 der Melde-Rechtsirrtümer.

Man muss sich an die Vorschriften halten, also in diesem Fall gegen den Erlass "Sexualität in der Bundeswehr". Wer gegen den Erlass verstößt, begeht ein Dienstvergehen, konkret einen Ungehorsam, weil die Vorschrift ein Befehl ist. Wer nicht gegen den Erlass verstößt, kann f..... mit wem er will und braucht logischerweise auch niemandem davon zu erzählen.


Jens79

Der Fragensteller täte gut daran sich den Erlass mal in Gänze durchzulesen.

Dann läuft er auch nicht Gefahr, aus "Unwissen" ein Dienstvergehen zu begehen.  ;D

Wir haben 4 Ehepaare in der Kp die zusammen ihren Dienst versehen. Das läuft Problemlos.

Die sonstigen Verhältnisse, die mal mehr, mal weniger wechseln  ;D wirken sich auch nicht auf den Dienstbetrieb aus.

Allerdings wurde an einem Ehepaar auch ein Exempel statuiert. Die beiden hatten über längere Zeit ihre Problemchen während dem Dienst geklärt. Logische Konsequenz war die dienstliche Trennung in verschiedene Dienstgruppen. Seit dem läufts wieder und sie wollen auch keinen Dienst mehr zusammen machen.
 

miguhamburg1

Lieber Justice, auch im Einsatz ist das alles kein Problem. Vor einigen Monaten war dort ein Paar, das inderselben FJgKp Dienst versah - und meiner Erinnerung nach auch vor Ort getraut wurde ...

Andi

Zumindest die kirchliche Trauung haben die Kameraden im Einsatz vollzogen.
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miguhamburg1


Jens79

Alles kein Problem so lange sich die Pärchen an gewisse Regeln halten.
 

SG Vitt

Okay danke. Das Problem ist, dass wir es eigentlich gar nicht an die große Glocke hängen (wollen). Also wir sagen keinem etwas davon, dass wir eine Beziehung führen, doch unsere Kameraden geilen sich jetzt schon so sehr an der Sache auf, dass es ohnehin schon zu gewissen Unruhen untereinander im Dienst kommt. Ist ja klar, wenn man ständig vollgequatscht wird und alle einem etwas einreden wollen, weil sie es ja angeblich sowieso besser wissen. Es ist so nervig, dass wir allein jetzt schon befürchten durch diese Unruhen getrennt werden zu müssen. Wie würde es dann aussehen, wenn man es offiziell macht? Anfangs dachte ich, dass dies die Lage vielleicht etwas entspannen würde, aber da bin ich mir gar nicht mal mehr so sicher. Hat da jemand gähnliche Erfahrungen gemacht?

SG Vitt

Jens79

Offensichtlich funktioniert euer Plan der Geheimhaltung nicht. Denk mal drauf rum, dem TE Fhr zu sagen das ihr zusammen seit und es dem Rest einfach bekannt zu machen.
 

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