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Beten als Muslim IN der Dienstzeit

Begonnen von Blackbeard, 10. Juni 2015, 21:27:59

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Blackbeard

Hallo Liebe Kameraden.

Ich fasse es so kurz wie möglich : Ich bin gläubiger Muslim bei den tollsten Streitkräften in der Mannschaftslaufbahn SaZ 5 und Stabsdienstsoldat bei einer Streitkräftebasis.
Heute gab es eine so genannte Team Weiterbildung von 14-16 Uhr , die fast jeden Mittwoch statt findet.
Dort bin ich nicht hingegangen weil ich mein Mittagsgebet verrichtet habe. Als die Kameraden alle wieder kamen, wurde ich von einem Herrn Oberstleutnant und Major ausgefragt was es auf sich hat , ob ich es überhaupt in der Dienstzeit darf und ob ich es nicht verschieben könnte.

Soweit ich weiß hab ich das Recht auf freie Ausübung einer Religion und darf beten.
Kurz vor Dienstschluss kam der Oberstleutnant zu mir und wollte von mir wissen ob es irgendwo geschrieben steht , dass ich während der Dienstzeit freigestellt werden muss. Er selber betonte, dass er in dem Gebiet eine Wissenslücke habe und ich ihm berichten soll wenn es irgendwo geschrieben steht.

Nun meine Frage : Steht es denn irgendwo geschrieben , dass ich das Recht habe meinen Religiösen Pflichten nach zu kommen ?

Vielen dank im voraus !

ulli76

Du kannst beten, wenn dienstlich nichts dagegen spricht. Z.B. wenn eine Pause zeitlich passend gelegt werden kann (kein Büro was dauerhaft besetzt werden muss, Aufträge die genug zeitlichen Spielraum haben etc.).
Einfach nicht zu einer mitten in der Dienstzeit liegenden Weiterbildung zu gehen ist ziemlich dreist und stellt eine Verletzung deiner Dienstpflichten dar.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Zentrum für Innere Führung der Bundeswehr

Arbeitspapier 1/2011

"Deutsche Staatsbürger muslimischen Glaubens in der Bundeswehr"

Aus der Einführung:

"Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert allen Bürgerinnen
und Bürgern als unverletzliches Recht die ,,Freiheit des Glaubens, des Gewissens
und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses" (Art. 4, Abs. 1 GG).

Dies gilt selbstverständlich auch in der Bundeswehr.

Deshalb haben Vorgesetze ebenso die Aufgabe, die Integration von Soldaten und
Soldatinnen muslimischen Glaubens in die soldatische Gemeinschaft zu fördern
sowie Diskriminierung und Ausgrenzung zu unterbinden.
Auch hierzu möchte das Arbeitspapier einen Beitrag leisten."

"10. Seelsorge für deutsche Soldaten muslimischen Glaubens in der Bundeswehr

In der Bundeswehr hat nach § 36 des Soldatengesetzes jede Soldatin und jeder
Soldat ,,Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung.
Die Teilnahme am Gottesdienst ist freiwillig."

( ... )


"11. Problembereiche des Dienstalltags

Die Innere Führung hat die Aufgabe, die Spannungen zu mindern, die sich aus den
individuellen Rechten des freien Bürgers und der freien Bürgerin einerseits und den
militärischen Pflichten der Soldatinnen und Soldaten andererseits ergeben.
Ihre Grundsätze zeigen sowohl die Grenzen in der Auftragsdurchführung als auch
die Grenzen für die Freiheit des Einzelnen auf. Wehrgesetze, Verordnungen und
Dienstvorschriften regeln die Einzelheiten.
Die Innere Führung trägt dafür Sorge, dass legitimen gesellschaftlichen und individuellen
Anliegen auch in den Streitkräften Rechnung getragen wird. Damit wird das Bemühen
um die Rechte religiöser Minderheiten in den Streitkräften gleichermaßen für die
Institution Bundeswehr als Ganzes wie auch für den einzelnen Soldaten und der
einzelnen Soldatin zur Verpflichtung.

11.1 Rechtlicher Rahmen
Da die Bundeswehr Teil der Exekutive des freiheitlich demokratischen Rechtsstaates
ist, ist für sie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auch bindende
Vorgabe für den Umgang mit Soldaten und Soldatinnen. Ausgangspunkt für eine
dienstrechtliche Betrachtung von Fragen der Religionszugehörigkeit sind die Artikel 1
bis 4 und 12 des Grundgesetzes. Ihre Regelungsmaterie bezieht sich auf die Würde
des Menschen, die freie Entfaltung der Persönlichkeit, den Gleichheitsgrundsatz,
die Glaubens-, Religions- und Gewissensfreiheit und die freie Berufswahl. Für den
militärischen Bereich werden diese Bestimmungen im Soldatengesetz konkretisiert.
Die Paragraphen 3, 6 und 36 machen Aussagen zur Gleichstellung in Ernennungs-
und Verwendungsfragen sowie zu den staatsbürgerlichen Rechten und zur Seelsorge.
Ausgangspunkt aller innermilitärischen Regelungen ist: Die Religionsfreiheit ist
als unveräußerliches Recht grundsätzlich zu gewähren; durch den Dienst bedingte
Einschränkungen sind gesetzlich zu regeln.

11.2 Hinweise für die Vorgesetzten

Die nachfolgend aufgeführten Vorschläge und Anregungen erheben keinen Anspruch
auf Vollständigkeit. Sie stellen eine notwendige Grundlage für Entscheidungen des
Vorgesetzten dar, halten dem Disziplinarvorgesetzten jedoch Freiräume offen und
ermöglichen Einzelfallregelungen.
Ob eine von Soldaten und Soldatinnen geforderte Leistung im Einklang mit Fragen
des Dienstes vor Ort erbracht werden kann, vermögen am besten die Vorgesetzten zu
beurteilen. Wichtig für sie ist die Kenntnis der Grenze ihres Ermessensspielraumes,
das heißt: In welchen Fällen muss ich der Soldatin, dem Soldaten die Ausübung
eines ihr/ihm zustehenden Rechtes gewähren, wo begebe ich mich in den Bereich
der unzulässigen Willkür und wo steht mir eine eigenständige Entscheidung zu? Der
Vorgesetzte muss sich bewusst sein, dass im Streitfalle nicht er über den Inhalt der
freien Religionsausübung bestimmen kann.

( ... )

▪ Feiertage (siehe Anlage)

Die gesetzliche Feiertagsregelung in Deutschland ist für alle Soldaten und Soldatinnen
bindend. Ein Anspruch auf Sonderurlaub an islamischen Feiertagen besteht nach der
gegenwärtigen Vorschriftenlage nicht. Es liegt im klugen Ermessen eines Vorgesetzten,
ob er einem Soldaten oder einer Soldatin mit Blick auf einen muslimischen Feiertag
Erholungsurlaub oder Dienstausgleich gewährt. Um der Bedeutung von hohen
Feiertagen für einen gläubigen Muslim gerecht zu werden, sollte der Vorgesetzte die
dienstliche Abkömmlichkeit des Antragstellers angemessen beurteilen.

▪ Gebetsraum

Die Vorgesetzten sind nicht verpflichtet, den muslimischen Soldatinnen und Soldaten
einen eigenen Gebetsraum zur Verfügung zu stellen, wenngleich es in der Praxis
(zumindest in festen Unterkünften) geringere Schwierigkeiten bereiten dürfte, diesem
Wunsch angemessen nachzukommen.

▪ Gebetszeiten (siehe Anlage)

Obwohl die Zeitpunkte für die rituellen Gebete festgelegt sind, besteht für die Gläubigen
- neben einer erlaubten zeitlichen Flexibilität - stets die Möglichkeit, ein einzelnes
Gebet auszusetzen und nach dem Nachtgebet in verkürzter Form nachzuholen oder
Gebete auch zusammenzufassen.

( ... )

Anlage

Gebetszeiten

Die Gebetszeiten für das rituelle Gebet richten sich nach dem Sonnenstand. Deshalb
ändern sie sich nicht nur von Tag zu Tag, sondern sind auch von Ort zu Ort verschieden.
Damit Muslime immer genau wissen, an welchen Orten sie zu welchen Zeiten ihre
Gebete zu verrichten haben, wird ein Gebetszeitenkalender erstellt, der heutzutage
auch im Internet abrufbar ist. Wenn man diesen mit der Maus berührt, erscheint rechts
etwas weiter oben der Begriff ,,Gebetszeiten". Klickt man diesen wiederum an, so kann
man alphabetisch deutsche Städte und Ortschaften anklicken, um die dort jeweils
gültige Gebetszeit zu erfragen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MarcAurel

Ein Blick in den Koran würde genügen um zu erkennen, daß selbst Mohammed während Kriegszeiten und Reisen auf Gebet und Ramadan verzichtete.
Das Gebet ist dann nicht vorgesehen, wenn es einen wichtigen Grund gibt.
Eine dienstliche Weiterbildung ist solch ein Grund.
Sie können nicht einfach von einer Weiterbildung fern bleiben, nur weil sie "beten" möchten.
Das ist eigenmächtige Abwesenheit.
Es ist ja sehr nett, daß der OTL und der Major so fürsorglich handeln und Sie haben Glück, daß sie nicht einem sturen "Kommisskopp" in die Hände gefallen sind, aber so geht es eigentlich nicht.
Der Dienst an Gott steht nicht über dem Dienst am Land.
Das wußte auch schon der, der den Koran geschrieben bzw. diktiert hat.

Jens79

 

Flexscan

erachte ich auch als sehr dreist, einfach ohne Absprache dem Dienst fernzubleiben.

Was machst Du im Einsatz.
"jetzt nicht muss beten"?

Die Taliban halten sich bei Ihren Angriffen auch nicht an die Gebetszeiten...

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

Cally

Als große Ausnahme werden gerade diese das wahrscheinlich doch tun :D

slider

Zitat von: Blackbeard am 10. Juni 2015, 21:27:59
Nun meine Frage : Steht es denn irgendwo geschrieben , dass ich das Recht habe meinen Religiösen Pflichten nach zu kommen ?

Diese Einstellung würde ich mir an Ihrer Stelle mal ganz schnell wieder abgewöhnen !
Man wird Ihnen entgegenkommen, soweit die Lage es erlaubt (wie im Text von LwPersFw schon beschrieben). Inwieweit man dazu bereit ist, ist praktisch sicher nicht unwesentlich von Ihren Verhalten abhängig.
Einen zweistündigen dienstlichen Auftrag nicht wahrzunehmen wegen (meines Wissens) ein paar Minuten Gebet, dazu noch ohne Information an die entsprechenden Kameraden geht einfach nicht. Zumindest der direkte Vorgesetzte muss wissen wo seine Soldaten sind. Und was Ihre dienstgradgruppengleichen Kameraden darüber denken, dass Sie sich das Recht heraus nehmen wollen regelmäßig, mehrmals am Tag dem Dienst einfach fernzubleiben, können Sie sich sicher selbst denken.

Wie stellen Sie sich denn vor, wie das in ähnlichen Berufsfeldern wie Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst laufen soll mit dem Beten ? "Ja, is schade, dass dort gerade einer am verbluten/verbrennen /flüchten ist, ich muss mal eben weg"

ToMA

Zitat von: Blackbeard am 10. Juni 2015, 21:27:59
Heute gab es eine so genannte Team Weiterbildung von 14-16 Uhr , die fast jeden Mittwoch statt findet.
Dort bin ich nicht hingegangen weil ich mein Mittagsgebet verrichtet habe.

Warum haben Sie eigentlich nicht in der Mittagspause gebetet, wie es üblicherweise gepflegt wird? Für mich hat es den Anschein, dass Sie an der Team-Weiterbildung nicht teilnehmen wollten und hierfür eine Entschuldigung suchen.
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

StOPfr

#9
Vielen Dank an LwPersFw für den Text. Wir werden die Infos festpinnen, denn es wird ja immer mal wieder danach gefragt.
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Helft mit, dass es so bleiben kann!

ulli76

Mal ne blöde Frage: Wie hast du das sonst gehandhabt?- du bist ja nicht die erste Woche beim Bund und wahrscheinlich auch nicht seit gestern gläubiger Moslem
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

HG z.S.

Ich war kürzlich in den Vereinigten Arabischen Emiraten, einem sehr islamischen Land. Dort ist mir auf gefallen, dass bei Weitem nicht alle Gläubige zu den Gebetszeiten (die über die Lautsprecher ja jeder mitbekommt) alles stehen und liegen ließen, um zu beten. Auf meine interessierte Nachfrage, wieso, erfuhr ich, dass die meisten Leute die Zeiten so legen, wie sie ihnen passen – also eben nicht zwingend zu den offiziellen Gebetszeiten.

Ich gehe davon aus, dass, wenn sie das dürfen, darfst Du das auch...  ;)
Es dürfte also nichts dagegen sprechen, das Mittagsgebet in die Mittagspause zu legen.

ToMA

Zitat von: HG z.S. am 11. Juni 2015, 11:07:16
Es dürfte also nichts dagegen sprechen, das Mittagsgebet in die Mittagspause zu legen.

Nach dem aktuellen Gebetskalender liegt die Mittags-Gebetszeit zurzeit ohnehin bei kurz nach 13.00 Uhr und nicht erst bei 14.00 Uhr.  ::)
,,Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will." - Dwight David Eisenhower -

KlausP

Zitat von: Jens79 am 11. Juni 2015, 07:53:37
Eigenmächtige Abwesenheit.  ::)

So so.....

Wenn er aber doch mehr als drei volle Kalendertage ...  ::) ;)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

StOPfr

Zu dem von LwPersFw bereitgestellten Text (siehe oben) gibt es auf der festgepinnten Seite zum Thema auch einen Link zu dem vollständigen Arbeitspapier.
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