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Besonderes Dienstgeschäft

Begonnen von Kalinkos, 01. Juli 2012, 11:57:25

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Kalinkos

Servus ich war mit meiner einheit auf einem lehrgang in berlin (ZIF),die andere woche kam dann der refü zu uns in die einheit zwecks fahrtkosten etc. und jetzt wieder das typische für unsere einheit es wurde zu diesem lehrgang ein kompaniebefehl geschrieben das heißt laut aussage meines refüs beißen sich zwei systeme einmal lehrgang und das andere ist das besondere dienstgeschäft! jetzt habe ich die frage in inwiefern kann ich die reisekosten geltend machen ich muss dazu sagen ich war selbstfahrer es liegt eine kommandierung sowie ein lehrgangszeugnis vor (mit lehrgangsnummer usw)! kann man ggf anhand der vorliegenden nachweise schreiben oder sogar zivil zum rechtsanwalt gehen.

würde mich über antworten sehr freuen.

LuftwaffenSLD

Anhand der sehr wirren "Formulierung" kann ich den Sachverhalt nicht erfassen. Grundsätzlich kann man bei Kommandierungen die Dienstantritts- und Abtrittsreise abrechnen; abhänig vom Beförderungsmittel natürlich.

Kalinkos

wieso sehr wirre "formulierung" ist doch ganz klar uns wurde am anfang gesagt es ist ein lehrgang und nun hat das dienstleistungszentrum gesagt bei einem lehrgang darf kein kompaniebefehl vorliegen und meine frage die ich habe ist dich ein lehrgangszeugnis habe + eine kommandierung kann ich auf die fahrtkosten bestehen,aufgut deutsch beißt sich lehrgang (reisekosten,trennungsgeld) mit besonderen dienstgeschäft (avg,keine reisekosten).

lg

LuftwaffenSLD

Aus meiner Sicht besteht ist die einzige Einschränkung, dass sicherlich Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung bestand und diese kostenlos bereitgestellt wurde. Sollte jedoch ein Transportmittel befohlen worden sein, dass z.B. das gesamte Personal gemeinsam verlegt, besteht logischerweise kein Anspruch auf Reisekostenerstattung. Trennungsgeld etc. sollte hiervon unberührt bleiben.
Da ich allerdings kein Experte im Personal- und Finanzwesen bin, empfehle ich erstmal den ReFü in der Stammeinheit aufzusuchen und sich den Sachverhalt erklären zu lassen.

Edeltraut

Hallo erstmal. Ich hätte da mal eine Frage, zu der ich noch keinerlei Antwort im Internet gefunden habe.

Ich suche eine genaue Beschreibung des Begriffes "besonderes Dienstgeschäft". Meiner Meinung nach wird alles zum sogenannten Begriff gemacht um nur ja keinen Euro zuviel bezahlen zu müssen, aber die geforderten Ziele erreichen zu können. Mit Fürsorge, Familienfreundlichkeit oder ähnlichem hat dies nichts zu tun.

Sorry. Ich fange gerade wieder an zu kochen.

Meine genaue Frage lautet:

Wie lange kann ein "argghh" besonderes Dienstgeschäft" überhaupt dauern (maximal) ?

Einen Monat, drei Monate, sechs Monate, 9 Monate oder kann der erhabene Dienstherr das ganze beliebig lange machen.

Über eine, wie auch immer ausfallende Antwort würde ich mich freuen, da man noch nicht einmal vom wissenden Personenkreis eine adäquate Antwort erhalten kann.

MkG
Edeltraut

Ralf

Inhaltlich findest du alles im VMBl 2009 S. 74
ZitatDas Besondere Dienstgeschäft beginnt zeitlich und örtlich mit
dem Verlassen der Dienststätte und endet mit der Rückkehr
zur Dienststätte. Die Dauer der Verpflichtung zu einem Besonderen
Dienstgeschäft ist mit Beginn und Ende in den für die
Durchführung des Besonderen Dienstgeschäftes zu erstellenden
Dokumenten (Befehle, Weisungen, etc.) aufzuführen.
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ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Edeltraut

Im konkreten Fall geht es wirklich um die Dauer die ein Besonderes Dienstgeschäft angeht.

Meines erachtens müßte die maximale Dauer eines besonderen Dienstgeschäftes definiert sein. Im konkreten Fall geht es um die "Verlegung" eines Geschwaders, im besonderen der Technischen- und Fliegenden Gruppe, an einen ca 90 km entfernten Ort.  Dies ist von Nöten da die Start-Landebahn instandgesetzt werden muß. Somit dürfte klar sein wer hier betroffen ist. Die Dauer der Instandsetzungsmaßnahme beträgt nach jetztigem Stand ca. 9 Monate, selbstverständlich durch einige "Kommandos" unterbrochen. Somit wird dieses in wahrstem Sinne "besondere Dienstgeschäft" ziemlich teuer. Dies ist nicht nur finanziell sondern auch familiär von großem Interesse, da die festgesetzte Dauer (meiner Meinung nach) nicht mit bestehenden Vorgaben konform geht (z.B. Allgemeiner Umdruck 1/500). In einem so langen Zeitraum sollte es möglich sei einen anderen konsens zu finden.

MfG
Die Edeltraut

Ralf

Wie bereits geschrieben, eine Dauer ist nicht festgelegt.
Ich denke, du hast schon mal in dem VMBl geschaut udn dort in Anlage 2 auch gefunden:

ZitatVerlegungen
Auflistung der Besonderen Dienstgeschäfte, bei denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer den für
die Truppenverpflegung festgesetzten Wertansatz/Teilwertansatz zu entrichten haben:
...
a) Verlegungen von Verbänden oder Einheiten und Teilen mit allen daran teilnehmenden Personen,
b) vorübergehende Verlegungen von Teilen fliegender Verbände mit allen daran teilnehmenden Personen auf einen anderen
Flugplatz im In- und Ausland.
10. Vor-, Zwischen- und Nachlaufzeiten
in unmittelbarem Zusammenhang mit den o. a. Besonderen Dienstgeschäften.
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Helft mit, dass es so bleibt.

bayern bazi

#9
hört sich so nach Neuburg -die 74er an ;)

ja da ist ein Teil zur Zeit ausgelagert nach Lechfeld

und dann wird das besondere Dienstgeschäft bis zum Ende der Aktion gehen

ihr habt ja noch glück gehabt, dass auf dem Lechfeld die Kapazitäten frei sind um ein komplettes Geschwader aufzunehmen - dies hätte auch unter Umständen auf einem Flugplatz der aufgelösten  Marinefliegereinheiten (Tarb) sein können


siehe auch hier

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

ulli76

Ich frage mich,was das jetzt wieder mit Vereinbarkeit von Familie und Dienst zu tun haben soll. Klar ist das für die betroffenen Familien doof,aber was soll denn die Bundeswehr jetzt tun?
Den Verband nicht mehr fliegen lassen,bis die Landebahn erneuert ist? Die Erneuerung stornieren und auf der alten weiterlanden?
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

miguhamburg1

Lieber Bazi, der militärische Flugbetrieb auf dem Fliegerhorst Tarp/Eggebek wurde bereits um 2004 eingestellt. Seitdem wird die Liegenschaft zivil genutzt, u.a. Befindet sich auf der ehem. Runway ein Solarpark.

Im Prinzip haben Sie jedoch recht, die Neuburger Kameraden hätten auch sonstwo in der Republik landen können.

Liebe Ulli, das wären sicher keine wirklichen Alternativen gewesen. Dafür aber ein typisches Beispiel für deutsche Luxus-Jammerei!

Edeltraut

Das meine Anfrage hier mit dem Spruch Luxus-Jammerei abgetan wird kann ich nicht nachvollziehen. Mit Sachlichkeit hat dies nichts zu tun.  >:(

Dass der Dienstbetrieb aufrechterhalten werden muß ist selbstverständlich. Die zusätzliche Belastung, die getragen werden muß, zahlt der Soldat aus der eigenen Tasche. Da keinerlei finanzieller Ausgleich gewährt wird.

Das viele gesellschaftliche Tätigkeiten, wie z. B. Gemeinderat, Elternbeirat, Vorstandsarbeit, die auch Soldatenfamilien in der Gesellschaft verankern, in diesem Zeitraum nicht adäquat wahrgenommen werden können, ist bekannt.

Ja, die Pflicht zum treuen dienen haben wir und genau das werden wir auch tun. Es ist aber auch unsere Pflicht Entscheidungen zu hinterfragen und nicht stumpf wie eine Herde Schafe alles hinzunehmen. Verschiedentliche Gerichtsurteile haben schon des öfteren gezeigt das nicht jede Entscheidung des Dienstherren richtig war bzw ist.

Für die bis jetzt sachlichen Antworten möchte ich mich bedanken.

MkG
Edeltraut

bayern bazi

Zitat von: miguhamburg1 am 15. Januar 2014, 07:57:00
Lieber Bazi, der militärische Flugbetrieb auf dem Fliegerhorst Tarp/Eggebek wurde bereits um 2004 eingestellt. Seitdem wird die Liegenschaft zivil genutzt, u.a. Befindet sich auf der ehem. Runway ein Solarpark.

war ja auch nur als beispielhafte Höchststrafe gesehen - aus dem schönen oberbayerischen raum zu den Muschelschubsern ;)

und der alte Standort ist mir halt so eingefallen :)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

F_K

Nur als Verständnisfrage:

ZitatDie zusätzliche Belastung, die getragen werden muß, zahlt der Soldat aus der eigenen Tasche.

Was ist da konkret gemeint?

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