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Berufsorientierungspraktikum BFD Minderung?

Begonnen von airforce83, 24. Januar 2013, 14:56:51

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airforce83

Hallo

hatte heut ein gespräch mit einem kameraden und er meinte zu mir wenn man ein Berufsorientierungspraktikum während der Dienstzeit macht
1 Monat dann wird einem der eine Monat vom BFD Zeit abgezogen?
kann das sein??

hab nun beide gesetzt

(4) Soldaten auf Zeit mit einer Verpflichtungsdauer von mindestens vier Jahren, die keinen Anspruch nach Absatz 3, aber einen erhöhten Berufsorientierungsbedarf haben, kann Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an einem Berufsorientierungspraktikum mit einer Dauer von höchstens einem Monat gewährt werden. Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.


http://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.html



http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bf_v/gesamt.pdf


§ 35 Berufsorientierungspraktikum nach § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes
(1) Über die Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an einem Berufsorientierungspraktikum nach
§ 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes wird auf den vor dem Beginn des Praktikums schriftlich gestellten
Antrag der Förderungsberechtigten entsprechend dem Verfahren nach § 16 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 entschieden.
(2) Erhöhter Berufsorientierungsbedarf im Sinne des § 7 Abs. 4 des Soldatenversorgungsgesetzes liegt
regelmäßig vor, wenn die Förderungsberechtigten noch keine abschließende Berufswahlentscheidung getroffen
haben, Neigung und Eignung für bestimmte Berufe geklärt oder berufliche Alternativen erprobt werden sollen.
(3) Die Teilnahme ist nur an einem kostenfreien Praktikum möglich. Sonstige Kosten sind nur mit Zustimmung des
Bundesministeriums der Verteidigung erstattungsfähig.
(4) § 4 Abs. 3 und § 15 Abs. 1 Satz 3 gelten entsprechend.





ich finde in beide gesetzen und verordnungen keine info das eine BFD Minderung stattfindet??

Das einzige was ich gefunden habe wegen Minderung ist bei
ZAW Maßnahmen Ausbildung 9 MOnate und Meister zb 6 Monate.

kann mir einer helfen?
ist es ne falschaussage mit der minderung?



KlausP

ZitatHallo

hatte heut ein gespräch mit einem kameraden und er meinte zu mir wenn man ein Berufsorientierungspraktikum während der Dienstzeit macht
1 Monat dann wird einem der eine Monat vom BFD Zeit abgezogen?

Mir ist nicht bekannt, dass für ein Berufsorientierungspraktikum etwas vom BFD-Anspruch gekürzt wird, jedenfalls hat nie einer meiner ausscheidenden SaZ sowas verlauten lassen. Definitiv kann Ihnen das aber nur der BFD-Futzi beantworten.

Merke: Bei "Gesprächen mit Kameraden" kommt nicht immer das Richtige raus, jeder Fall ist anders gelagert, auch beim BFD.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

airforce83

oki :)

hab nochmal mit dem gesprochen
und sein DZE hat sich um 1 Monat verschoben und nicht BFD
und sein pers sagte das einzige was sie in SAP sehen kann sei das er ein praktikum gemacht hat von 1 monat
und beriff sich dann darauf.

woher der 1 monat DZE unterschied nun kommt
hmm



kookiee

servus,

jeder SaZ 4/8 hat ein Anspruch auf ein vierwöchiges Praktikum, ohne Abzüge von BFD-Ansprüchen...
Nachdienen so ein quatsch (lol)


KlausP

Zitat... und sein DZE hat sich um 1 Monat verschoben ...

Nanu! Wie geht das denn?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

airforce83

bin saz12

ja das verstehen wir ja auch nicht

hab es von der stbw nun ba für personalwesen gesehen das schreiben

dze   dez 2014  und neu angesetzt jan 2015
hmmm

vielleicht weil er mal ein monat zuhause war sonderurlaub wegen pflegebedarf zuhause?

KlausP

Wenn er unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge beurlaubt war, könnte das eine Erklärung sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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