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bart wachsen lassen

Begonnen von schlesi36, 19. Oktober 2010, 23:29:09

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schlesi36

Also hab in ner Doku gesehn das sich Soldaten in Afghanistan einen Bart wachsen liesen, da wurde die Frage gestellt ob sie den Bart in der Heimat behalten würden.
Heisst das das man als Zeitsoldat einen Bart haben darf? Bei der Grundwehrszeit ist es ja verboten.

hbmaennchen

Noe, das "HABEN" ist in der AGA nicht verboten. Verboten ist das "WACHSEN LASSEN" im Dienst zu Hause-->unrasiertes Aussehen. Gegen einen gut gepflegten Bart hat die Bw aber auch in der AGA nichts, jedenfalls nicht in MEINER AGA.

KlausP

Zitat aus dem Erlaß "Haar und Barttracht des Soldaten":

... Wenn der Soldat sich einen Bart wachsen lassen will, muss er diss während der Urlaubszeit tun. Die Disziplinarvorgesetzten können Ausnahmen genehmigen. ...

Quelle: ZDv 10/5, Anlage 1
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mentaxx

Moins,

wie meine Vorredner schon richtig erläutert haben, ist es nicht verboten sich einen Bart während der Bundeswehrzeit wachsen zu lassen. Du kannst auch in die AGA kommen und wenn er keine 30 cm lang ist, wirst du ihn behalten können. Wenn du einen Bart trägst, muss er gepflegt aussehen und er darf nur in der Zeit deines Urlaubs wachsen, da sonst nicht genug Zeit wäre um in wirklich gepflegt aussehen zu lassen (wir gehen mal davon aus, das kein Bart am WE 2 cm wächst). Vielleicht als kleiner Hinweis auch noch §17 Absatz 2 SG.

Mfg Ringo

schlesi36

und wenn ich mir während der aga nur einen schnurbart wachsen lasse und den rest wegrasiere? ich finde ein schnurbart ist einfach männlicher und meine freundin meinte ich seh mit bart besser aus :D
ich hab aber auf von menschen gehört die zur nachrasur gezwungen wurden.

KlausP

#5
Im Erlass steht nichts von der Art des Bartes, er gilt für alle Arten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ARMY STRONG

Ich hatte auch in der AGA einen Bart (aus praktischen Erwaegungen weil ich mir das Rasieren  sparen wollte). Da ich ich diesen schon zu Beginn hatte, war das ok und hat keinen gestoert.

Zu dem Aussehen der Haar- und Bartpracht wurde ja bereits der Haar- und Barterlass angesprochen - das ist ja das Tolle am Bund, fast alles ist irgendwo geregelt.  ;)

hbmaennchen

Zitat von: schlesi36 am 20. Oktober 2010, 01:43:22
und wenn ich mir während der aga nur einen schnurbart wachsen lasse

Fällt aus, wenn man die Antworten mal lesen würde. WACHSEN während der AGA ist nicht, mit Schnurrbart zur AGA antreten ist kein Problem.

der_stuffz

Naja kommt immer auch auf den bartwuchs an!

Hatten einen der durfte sich Morgens und Mittags rasieren.

Aber mit Bart zum Dienst ist kein Ding!

Ausser der DV befiehlt was anderes!

ARMY STRONG

Zitat von: der_stuffz am 20. Oktober 2010, 11:28:31
Ausser der DV befiehlt was anderes!
Ganau, den DV moechte ich sehen der der ganzen Kp befiehlt ab sofort nur noch rasiert zum Dienst zu erscheinen.  :D

der_stuffz


ARMY STRONG

Das brauch ich nicht, weil dort gar keine Barttraeger Dienst tun.

der_stuffz

War quasi das erste was mir gesagt wurde.

Wenn Sie hier üben wollen, dann muss der Bart ab! Befehl des Kdr!

miguhamburg1

Dies gilt übrigens nur für die Protokollkompanien, und der. Kdr muss dies überhaupt nicht befehlen, denn dies steht so in der Protokollvorschrift des WachBtl.

der_stuffz

Das ist mir unbekannt!

Kann also so sein!

War ne Aussage des Spieß 9.

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