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Ausgemustert und im Notfall trozdem einberufen werden?

Begonnen von MrX, 07. Januar 2007, 13:20:23

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MrX

Hallo zusammen

Wurde 2003 mit T2 gemuster und Sollte zum 2.01.07 eingezogen werden, wurde aber weill meine Musterrung schon so lange her ist, noch mal gemustert :( *Hust* und wurde mit T5 ausgemustert. Was aber keine Körperlichen Ursachen hatte.
Wenn Deutschland zum Beispiel Angegriffen wird, könnte ich trozdem einberufen werden? ich will ja nicht nur da sitzen, wärend die anderen das Land verteidigen :( Oder ist die Bundeswehr jetzt für mich für immer geschlossen?

Dake schon mal

Kobold

Grundsätzlich ist eine erneute Musterung möglich.
Wenn das Problem, das zur Ausmusterung führte, dann nicht mehr festgestellt wird, kann ein neuer Tauglichkeitsgrad vergeben werden. Dann kann man auch Wehrdienst leisten.

Aber dass Sie nun zur Grundausbildung einberufen werden, wenn der Große Vaterländische Krieg ausbricht - das ist enorm unwahrscheinlich.

Wenn Sie nun nichts mehr bezüglich Bundeswehr unternehmen, werden die sich auch nie mehr bei Ihnen melden.
"We may not like death but death likes us."

Huey

Solange du der Wehrüberwachung unterliegst (i.d.R. bis zum 45. Lebensjahr-oder hat man das auf 39 vorgezogen?) bist du verpflichtet, dem KWEA alle wichtigen persönlichen Informationen weiterzumelden.

Dazu gehören:

Längere Reisen oder Aufenthalte ins Ausland
Beabsichtigte Auswanderung
Schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen,
aber auch:

Verbesserungen deines Gesundheitszustandes


Geht es dir also irgendwann einmal besser, musst du dies dem KWEA melden.


peppie

Geht die Wehrüberwachung auch weiter, obwohl man nicht tauglich gemustert wurde? Gilt das auch für gediente nach dem Ausscheiden aus dem Dienst? z.B FWDL/SaZ4? Oder ist das nur, wenn man keinen Dienst geleistet hat?
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Timid

Zitat von: Huey am 07. Januar 2007, 14:28:27aber auch:

Verbesserungen deines Gesundheitszustandes

Interessanterweise ist dem NICHT so! Genaueres: Hier unter Abschnitt 7. Man beachte auch den Abschnitt 3, der Wehrdienstuntaugliche (T5) von der Wehrüberwachung ausnimmt!

Zitat von: peppieno am 07. Januar 2007, 14:31:30Gilt das auch für gediente nach dem Ausscheiden aus dem Dienst? z.B FWDL/SaZ4? Oder ist das nur, wenn man keinen Dienst geleistet hat?

Siehe Link oben.
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Dennis812

Zitat von: Timid am 07. Januar 2007, 15:38:53
Zitat von: Huey am 07. Januar 2007, 14:28:27aber auch:

Verbesserungen deines Gesundheitszustandes

Interessanterweise ist dem NICHT so! Genaueres: Hier unter Abschnitt 7. Man beachte auch den Abschnitt 3, der Wehrdienstuntaugliche (T5) von der Wehrüberwachung ausnimmt!

Zitat von: peppieno am 07. Januar 2007, 14:31:30Gilt das auch für gediente nach dem Ausscheiden aus dem Dienst? z.B FWDL/SaZ4? Oder ist das nur, wenn man keinen Dienst geleistet hat?

Siehe Link oben.

Dazu: Soll das jetzt doch heißen, dass ich bespielsweise melden muss, dass ich mein Studium abgeschlossen habe?
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Timid

Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 16:36:06Dazu: Soll das jetzt doch heißen, dass ich bespielsweise melden muss, dass ich mein Studium abgeschlossen habe?

Da es in dem Paragraphen anscheinend so drin steht - ja? Wie jede Person, die der Wehrüberwachung unterliegt? ;)
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Dennis812

Zitat von: Timid am 07. Januar 2007, 16:54:49
Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 16:36:06Dazu: Soll das jetzt doch heißen, dass ich bespielsweise melden muss, dass ich mein Studium abgeschlossen habe?

Da es in dem Paragraphen anscheinend so drin steht - ja? Wie jede Person, die der Wehrüberwachung unterliegt? ;)

Klar ist das schon - kann ja lesen  ;) - nur verwundert mich das, denn wenn ich nicht mobbeordert wäre o.ä. würde es doch - von normalen Menschenverstand aus betrachtet - die Mitarbeiter im KWEA nen feuchten Kerricht interessieren!?
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Timid

Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 16:57:14Klar ist das schon - kann ja lesen  ;) - nur verwundert mich das, denn wenn ich nicht mobbeordert wäre o.ä. würde es doch - von normalen Menschenverstand aus betrachtet - die Mitarbeiter im KWEA nen feuchten Kerricht interessieren!?

Was hat das mit Mob-Beorderung o.ä. zu tun? Wehrpflichtiger ist Wehrpflichtiger - ob derjenige jetzt Reservist ist, Mob-beordert, komplett ohne Dienstposten oder noch nicht einmal einberufen.

Außerdem interessiert das die Leute beim KWEA nicht einen feuchten Kerricht - das ist ihr Job, also hat die das sehr wohl zu interessieren!
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Huey

Was viele vergessen: Mit Beendigung des Wehrdienstes endet keineswegs auch die Wehrpflicht!

Diese endet erst, wenn man vom KWEA ein Schreiben bekommt, das man ab sofort/ab Termin xy nicht mehr der Wehrüberwachung unterliegt.

Solange jemand nicht verwendungsfähig gemustert wird, muss man unterscheiden zwischen "vorübergehend nicht verwendungsfähig" oder "dauerhaft nicht verwendungsfähig".

Wer dauerhaft nicht verwendungsfähig ist, sollte bei seinem KWEA ein Schreiben anfordern, mit dem man aus der Wehrüberwachung entlassen wird.


Dennis812

Ja, soweit war das ja auch klar - nur inwiefern gibts einen Sinn, wenn bspw. ich jetzt noch melde, dass ich mein Studium fertig habe/längere Zeit ins Ausland gehe o.ä., obwohl ich meinen Dienst (gerne  ;) ) geleistet habe!? Meine Frage zeilt schlicht darauf ab, wo der Belang für das KWEA wäre.
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Andi

Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 20:10:52
Ja, soweit war das ja auch klar - nur inwiefern gibts einen Sinn, wenn bspw. ich jetzt noch melde, dass ich mein Studium fertig habe/

Im Falle des Falles eventuell Einberufung mit höherem Dienstgrad, bzw. in fachlich entsprechender Verwendung (Beispiel Medizinstudium).

l
Zitatängere Zeit ins Ausland gehe o.ä., obwohl ich meinen Dienst (gerne  ;) ) geleistet habe!?

Man weiß nicht nur gerne, wo sich derjenige, der das Land verteidigen soll aufhält, man weiß auch gerne für wie lange, sonst ist es etwas schwierig Eiberufung zu planen. ;)
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Dennis812

Könnte man mir es denn regelrecht untersagen, bspw. für 5 Jahre nach Japan zu gehen? Rein hypothetisch jetzt  :)
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Andi

Zitat von: Dennis812 am 07. Januar 2007, 20:54:16
Könnte man mir es denn regelrecht untersagen, bspw. für 5 Jahre nach Japan zu gehen? Rein hypothetisch jetzt  :)

Schau doch nach:
Für Wehrpflichtige im ALter von 18 bis 32. (sofern ungedient oder als Mannschaft entlassen) gilt §24 WPflG, für KDVler im selben Alter gibt es die Zivildienstüberwachung gemäß §23 ZDG.

Gruß Andi
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Huey

Diese Entscheidung behält sich das KWEA aber vor....

Damit du im Falle des GDP nicht sagen kannst "Ätsch, aber ihr habt mich aus der Wehrüberwachung entlassen....darum kämpfe ich jetzt auf Seiten der (hier Land einsetzen)!"

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