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?!Beziehung zwischen Ausbilder und Rekrutin?!

Begonnen von weissnix, 08. Dezember 2013, 08:20:25

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weissnix

Hallo....

Ich bin neu hier im Forum. Mich haMädchenher verschlagen da es eine Situation im Bekanntenkreis gibt die ziemlich mies ist. Weiss nun allerdings nicht wo ich es am besten poste.

Von einer Freundin der Ehemann ist momentan als Grundausbilder eingesetzt. Nun hat sie herausbekommen,  dass sowohl ihr Mann als auch sein Kamerad ein "inniges" Verhältnis zu 2 Rekrutinnen aus ihrem Zug aufgebaut haben. Das besprachen die beiden Männer via internet Nachrichten, da sie Angst haben das es innerhalb der Kompanie zu Ärger kommen könnte.  Nun meine Frage:

Darf es sein das ein Vorgesetzter/ Grundausbilder ein Verhältnis mit einer Untergebenen/Rekrutin hat?
Was passiert wenn das öffentlich gemacht wird bzw. Der Chef der beiden Herren davon erfährt?
Hat das Kobsequenzen für die Männer bzw. die Mädchen?

Danke schonmal
LG  weissnix :-X

ulli76

Nein, das ist nicht erlaubt.
Für die Rekrutinnen wird das voraussichtlich keine Konsequenzen haben.
Die Konsequenzen für die Ausbilder können unterschiedlich ausfallen je nach genauen Umständen.

Ich würd das aber die Freundin mit ihrem Ehemann klären lassen und die Bundeswehr raus lassen. Das aus Rache zu melden- zumal sich die Ausbilder-Rekrutin-Situation wohl eh in 2 Wochen erledigt hat- halte ich für keine gute Idee.
Eine Ehe lässt sich so auch nicht retten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

weissnix

Wieso hat sich das in 14 Tagen erledigt? Sind die beiden dann nicht mehr Vorgesetzte?
Natürlich lässt sich so eine Ehe nicht retten, dennoch ist es mal interessant zu wissen. Da ihr Mann sagte das hätte keinerlei Konsequenzen. Sein Kamerad aber schrieb,  dass er Schiss hat das das schnell beim Chef ankommt.

KlausP

Weil die GA in zwei Wochen zu Ende ist und die Rekruten versetzt werden. Damit besteht kein Vorgesetzten-/Unterstelltenverhältnis mehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miT

Ich möchte hinzufügen, dass selbst wenn Ausbilder A und Ausbilder B im internet solche dinge formuliert haben, dies von Eifersüchtiger Ehefrau gefunden wurde, petzten noch lange keinen Beweis für eine Disiplinarstrafe ergibt. Sicher werden alle befragt, aber solange es sich nicht wirklich nachweisen lässt, Sie es abstreiten würden und es zu keinerlei zwischenfällen im Betrieb gekommen ist, wird da ausser eine kaputte ehe nicht viel bei rum kommen.
Kameradschaftliche Grüße!

Plüsch

Wer will schon einen Mann haben oder behalten, den man ans Spülbecken ketten muß...?

Wenn´s vielleicht auch weh tut, Deine Freundin ist besser ohne so eine Nullnummer dran.

Ich würde die Rache darauf beschränken, (wenn sie denn schon sein muß), den besagten Herren
seine 7 Sachen vor die Tür zu stellen und ansonsten so glücklich wie irgend möglich ohne diesen Sargnagel weiterleben.

Die Energie, die man dafür einsetzen müßte, ist den Aufwand und die Energie nicht wert, und meißtens endet das so,
daß man sich selbst am meißten verletzt.

Außerdem serviert man Rache immer eiskalt, sodaß man zu gegebenem Zeitpunkt darüber lachen kann,
und nicht zu einem Zeitpunkt an dem man nicht klar denken kann.

Funktionieren die beiden Herren so, dann werden sie sich schon von ganz alleine
damit "hinrichten", ohne daß man einen Finger dazu krümmen muß, denn die geraten mit der Art
sicherlich schnell an die " richtige Dame" , die so eine Situation aus einer anderen Position aus
erledigt.

Es gibt verschiedene Arten wie man jemandem das Fell über die Ohren ziehen kann.
Die Beste ist die, mit der man selbst noch in den Spiegel schauen kann, ohne sich etwas
vorwerfen zu müssen.

Liebe Grüße Plüsch

SeScha

Zitat von: Plüsch am 08. Dezember 2013, 11:36:39
Ich würde die Rache darauf beschränken, (wenn sie denn schon sein muß), den besagten Herren
seine 7 Sachen vor die Tür zu stellen und ansonsten so glücklich wie irgend möglich ohne diesen Sargnagel weiterleben.

Ich, als Außenstehender, würde ebenfalls aufgrund der 2 Minuten, die ich darauf verwendet habe, die hier kurz umrissene Situation zu erfassen, dazu raten, die Ehe zu beenden.

Glaub uns, wir sind aus dem Internet.

Leute gibt's...

F_K

Bleiben wir mal sachlich:

ZitatDarf es sein das ein Vorgesetzter/ Grundausbilder ein Verhältnis mit einer Untergebenen/Rekrutin hat?

Ja.

ZitatWas passiert wenn das öffentlich gemacht wird bzw. Der Chef der beiden Herren davon erfährt?

Solange da keine Dienstpflichtverletzungen vorliegen (und diese sind bisher nicht geschildert worden) wird da nichts "passieren".

ZitatHat das Kobsequenzen für die Männer bzw. die Mädchen?

Nein - siehe oben.

miT

Ich versuche mal etwas Rechtliches in die Sache mit einzubringen.

Laut ZDV 14/3 ist es allgemein erstmal erlaubt eine Beziehung unter Soldaten zu führen auch im unterschiedlichen Dienstgrad. Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings 2001 festgelegt, dass Beziehungen im Dienstverhältniss unter keinen umständen zu dulden sind da der zusammenhalt der Truppe empfindlich gestört werden kann.

Das Bundesverwaltungsgericht setzt bei seinen weiteren Entscheidungen bereits 1995 (Gleichgeschlechtlich ist gleich zu setzen) das bereits der versuch einer Annährung im Vorgesetztenverhältniss strafbar ist.

Nun lässt vermuten das das Bindesverwaltungsgericht und die 14/3 Unterschiedliches aussagen.
Gucktan sich weitere Urteile an, kristallisiert sich heraus, dass mit dieser Handhabung überwiegend vor Sexuellen übergriffen aufgeund der Beaonderen umstände eines Soldatenlebens vorgebeugt werden soll. Auch wenn dies Sicher anders besser präventiv verhindert werden kann, steht die Gesetzgebung erstmal.

Ein fazit kann mann dennoch daraus ziehen. Grundsätzlich ist es eime Grauzone. Wer mit Offenen karten Spielt und wer den dienstablauf in keinster weise stört, wird für seine beziehung nicht bestraft obwohl es eine gesetzesgrundlage dafür gibt.

Dann gibt es da wiederum die Asunahme mit sem
sex im Einsatz aber das lasse ich jetzt mal weg.

Bleibt in dem hier genannten fall die evt. Diziplinarische straftat, des einbruchs in die ehe eines Soldaten von der Rekrutin. Gesetz dem fall
Sie wusste das überhaupt. Denn dieses wehrgesetzt gibt es trotz scharfer Kritik wirklich und es wurde 2002 nicht nur entschieden daran fest zu halten sondern es auf die eingetragene lebensgemeinschaft auszuweiten.

Quelle Wehrrecht + eigeninterpretation

Kameradschaftliche Grüße!

miT

Kameradschaftliche Grüße!

justice005

Ganz eindeutig ist die Rechtssprechung der Truppendienstgerichte nicht. Zwar ist mittlerweile das meiste liberalisiert, aber verschiedene Dinge sind gemäß dem Erlass "Sexualität in der bundeswehr" immer noch verboten. Leider ist dieser Erlass nicht eindeutig formuliert, sodass es mehrere Interpretationsmöglichkeiten gibt.

Verboten ist eine sexuelle Beziehung beispielsweise dann, wenn die Gefahr besteht, dass die dienstliche objektivität und Neutralität aufgegeben werden könnte oder wenn es zu Bevorzugungen oder Benachteiligungen kommen kann.

Mir ist ein Fall eines Zugführers bekannt, der etwas mit einer Rekrutin angefangen hat. Hier wurde seitens des Truppendienstgerichts ein 3jähriges Beförderungsverbot verhängt. Das Truppendienstgericht meinte, gerade in der Zeit der Grundausbildung sei eine Beeinrächtigung der dienstlichen Objektivität immer denkbar. Gleiches gelte für Bevorzugungen, die sich in diesem konkreten Fall schon darin zeigten, dass die Rekrutin eine etwas andere Form von "Zapfenstreich" genießen konnte... ;D

Aber wie gesagt, das muss in jedem Einzelfall bewertet und entschieden werden.

ZitatDas Bundesverwaltungsgericht hat allerdings 2001 festgelegt, dass Beziehungen im Dienstverhältniss unter keinen umständen zu dulden sind da der zusammenhalt der Truppe empfindlich gestört werden kann.

Das Bundesverwaltungsgericht setzt bei seinen weiteren Entscheidungen bereits 1995 (Gleichgeschlechtlich ist gleich zu setzen) das bereits der versuch einer Annährung im Vorgesetztenverhältniss strafbar ist.

Das ist komplett überholt, da der Erlass "Sexualität in der Bundeswehr" von 2004 diese Dinge vollständig neu regelt.

"strafbar" ist übrigens nichts davon. Wenn überhaupt, reden wir nur von Dienstvergehen.

ZitatNun lässt vermuten das das Bindesverwaltungsgericht und die 14/3 Unterschiedliches aussagen.

Nein. Die Vorschriftenlage war damals anders.




justice005

Nachtrag: Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welche nach dem Jahr 2004 entstanden ist, ist mir leider nicht bekannt. Ich vermute, es gibt noch keine...


miT

Okay, was dazu gelernt, ich habe die Rechtsprechung von 2004 nicht gefunden und auf der Wehrrecht info Seite waren diese Aussagen noch zu treffen. Ich glaube in einem Punkt bleiben wir uns einig, es ist und bleibt ne zwiespältige Sache die mitunter Disziplinarrechtlich auswirkungen haben kann.

Deal?
Kameradschaftliche Grüße!



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